Eine Aktiengesellschaft, die eine andere übernimmt, ist verpflichtet, den ausländischen Aktionären der erworbenen Gesellschaft eine Entschädigung zu zahlen. Zu den Vergütungsoptionen gehören eine Barvergütung oder ein Aktientausch, bei der die Aktionäre Aktien der erwerbenden Aktiengesellschaft erhalten.
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