In Deutschland wird die Abgeltungssteuer seit 2009 als Quellensteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne angewendet. So fällt sie beispielsweise bei Gewinnen aus Aktienhandel, Dividendenzahlungen und anderen Zinserträgen an. Der Steuersatz einschließlich des Solidaritätszuschlags beträgt 26,375%. Außerdem fällt ggf. auch Kirchen an. Zuviel gezahlte Steuern können über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
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